Osteopathie & Traumatherapie Hintringer

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AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Praxis Sandra Hintringer – Dianastraße 46 / 14482 Potsdam

 

1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Heilpraktiker als Verwender und dem Patienten / Kursteilnehmer.

2 Zustandekommen und Inhalt des Behandlungsvertrages
1) Der Behandlungsvertrag kommt mit der Vereinbarung eines Termines zur Beratung, Diagnose und Therapie zustande. Die Vereinbarung von Terminen kann in Schriftform per mail, telefonisch oder über das online-Buchungssystem erfolgen.

2) Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet. Der Heilpraktiker wendet die Methoden so an, dass sie dem Wohl des Patienten dienen sowie dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen. Wünscht der Patient den Ausschluss von Diagnose und Therapieverfahren, so hat er dies vor der Behandlung mitzuteilen.

3) Vielfach werden vom Heilpraktiker auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies dem Heilpraktiker gegenüber vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.

4) Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen bei gesetzlich Versicherten vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

3 Vertraulichkeit der Behandlung
1) Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumständen und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte gegenüber Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunftserteilung im Interesse des Patienten erfolgt und dessen mutmaßlichen Willen entspricht.

2) Absatz1 findet keine Anwendung soweit der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet oder berechtigt ist. Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Heilpraktiker oder dessen Berufsausübung stattfinden.

4 Einsicht in die Patientenakte
1) Der Heilpraktiker führt über jeden Patienten eine Handakte. Eine Herausgabe dieser Akte an den Patienten im Original ist ausgeschlossen.

2) Auf Verlangen erstellt der Heilpraktiker für den Patienten kosten- und honorarpflichtig Kopien aus der Akte. Hiervon ausgenommen sind solche Teile der Aufzeichnungen, die rein subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Heilpraktikers enthalten.

5 Kündigung des Behandlungsvertrages
1) Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

2) Eine Kündigung durch den Heilpraktiker zur Unzeit ist jedoch nur zulässig soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Patient erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt, wenn der Heilpraktiker aufgrund einer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Ihn in einen Gewissenskonflikt bringen könnten.
Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Honoraransprüche des Heilpraktikers bleiben von der Kündigung unberührt.

6 Honorierung der Heilpraktikerin / der Physiotherapeutin
1) Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages entsteht der Honoraranspruch des Therapeuten gegenüber dem Patienten. Das Honorar bewegt sich in der Praxis für Osteopathie Sandra Hintringer in einer Preisspanne von 75 – 95 Euro, je nach Anwendung und Dauer. Vorab planen wir für Termine circa 45-60 Minuten. Bitte beachten Sie jedoch, dass Anwendungen beim Heilpraktiker KEINE Wellnessanwendungen sind, welche minutenweise abgerechnet werden. Die Behandlung endet, wenn alle zu dem Zeitpunkt notwendigen Interventionen abgeschlossen sind.

2) Sofern zwischen Heilpraktiker und Patient ein Honorar nicht individuell vereinbart worden ist, gelten die Sätze der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) in der aktuellen Fassung. Andere Gebührenverzeichnisse gelten nicht.

3) Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag. Erkundigungen hierzu holen Sie bei Ihrer Versicherung oder Krankenkasse ein.

4) Gemäß §615 BGB kann der Heilpraktiker für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr verlangen. Ein Termin gilt als kurzfristig abgesagt oder vesäumt, wenn er nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde. Terminabsagen haben schriftlich per sms oder mail zu erfolgen, auch am Wochenende zum Beispiel für Termine montags. Die Terminabsage wird ebenfalls schriftlich vom Heilpraktiker bestätigt – erst dann gilt der Termin als abgesagt. Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagte Termine werden in voller Höhe berechnet. Davon ausgenommen ist lediglich die ärztlich nachgewiesene plötzliche Erkrankung dessen, für den der Termin reserviert war. Eine Bescheinigung ist der Praxis vorzulegen. Die Ausfallgebühr entfällt außerdem, wenn der Termin an einen anderen Patienten vergeben wird. Eine Verpflichtung, den Termin weiterzugeben, besteht für den Heilpraktiker nicht.

4a) Kann ein Termin wegen Krankheit des Heilpraktikers oder anderen unvorhersehbaren und nicht vertretbaren Gründen nicht stattfinden, so wird der Patient unverzüglich benachrichtigt. Zeitnah wird ein Ersatztermin angeboten, dieser kann auch bei einem anderen Heilpraktiker stattfinden.

5) Die Honorare sind vom Patienten nach Rechnungsstellung gemäß Punkt 7dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.

6) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 Gesetz übe den Verkehr mit Arzneimitteln) ist Heilpraktikern die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht gestattet. Zulässig ist jedoch die Direktverabreichung solcher Arzneimittel durch den Heilpraktiker an den Patienten, da es sich hierbei nicht um eine Abgabe, sondern eine Verwendung handelt. Die Honorarforderung des Heilpraktikers umfasst auch die verwendeten Arzneimittel. Die Anwendung von Arzneimitteln, die vom Patienten mitgebracht wurden ist ausgeschlossen.

7) Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten welche vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet werden, stellt ein Direktgeschäft zwischen Patient und Apotheke dar, auf welches diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zur Anwendung kommen. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die dem Patienten vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet werden und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden.

8) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Heilpraktiker in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

7 Rechnungsstellung
1) Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Heilpraktikers, den Namen, die Anschrift sowie das Geburtsdatum des Patienten. Darüber hinaus enthält die Rechnung die Diagnose, den Behandlungszeitraum sowie die zu bezahlenden Honorare. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen, andernfalls gerät der Patient in Verzug. Die Rechnung wird per ausschließlich per e-mail versendet. Eine postalische Versendung findet nicht statt. Der Rechnungsversand enthält den Hinweis, die Rechnung in den eigenen Unterlagen zu speichern. Für ein erneutes Versenden der Rechnung wird eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben. 

2) Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem Heilpraktiker dies schriftlich mitzuteilen.

 

8 Honorarerstattung durch Dritte
1) Soweit der Patient einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars gegen Dritte hat, wird der Honoraranspruch des Heilpraktikers gemäß Punkt 6 hiervon nicht berührt. Die Honorarabrechnung des Heilpraktikers erfolgt ausschließlich gegenüber dem Patienten. Eine Abrechnung direkt mit einem erstattungspflichtigen Dritten findet nicht statt. Eine Stundung des Honorars oder von Teilen des Honorars durch den Heilpraktiker in Erwartung einer möglichen Erstattung durch Dritte findet ebenfalls nicht statt.

2) Soweit der Heilpraktiker dem Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar. Der Umfang der Heilpraktikerleistung beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

3) Alle im Zusammenhang mit der Erstattung des Heilpraktikerhonorars durch Dritte notwendigen Auskünfte und Bescheinigungen werden auf Verlangen dem Patienten gegenüber erteilt. Diese Leistungen sind honorarpflichtig. Eine Auskunftserteilung an Dritte erfolgt nicht.

9 Teilnahme an Kursen / Bewegungsangeboten Yoga / Gesundheitswandern etc. 

  1. Mit Überweisung des Rechnungsbetrages füge ich Sie der e-mail Liste für die Onlinekurse zu (wenn Sie nicht mehr teilnehmen möchten, reicht eine mail an info@osteopathie-hintringer.de und ich nehme Sie von der Liste runter). 
  2. Das Kurskontingent wird als Yogakurs verkauft und berechtigt 10x an einer offenen Stunde teilzunehmen.
  3. Der Zeitraum zum Einlösen des Kurses beträgt 6 Monate ab erster Teilnahmestunde.
  4. Das Kurskontingent gilt für alle Online-Yogastunden (derzeit Softyoga Donnerstag 18.15 Uhr) 
  5. Das Kurskontingent gilt für alle offenen Gesundheitswanderungen / hierfür bitte nur per mail anmelden: info@osteopathie-hintringer.de 
  6. Das Kurskontingent darf innerhalb des Zeitraumes verschenkt, verkauft oder an mich gespendet werden. (immer wieder ermögliche ich mittellosen Menschen Teilnahmen – mit einer Spende unterstützen Sie das). 
  7. Eine Rückzahlung der Kursgebühr ist nicht möglich.
  8. Mit dem Erwerb eines Wandertickets ist ein fester, wie ausgeschriebener Termin gebucht. Sollten Sie kurzfristig zum Termin der Wanderung verhindert sein, dürfen Sie Ihr Ticket an eine andere Person weitergeben. Die Kursleitung muss darüber informiert werden. Eine Rückzahlung des Ticketpreises ist nicht möglich. Eine Mitnahme des Tickets auf kommende Termine ist nicht möglich. Das Wanderticket ist termingebunden.

10 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patienten und dem Heilpraktiker aus dem Behandlungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages nicht berührt.